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BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 |
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BGB § 626 Abs. 2
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 626; ZPO §§ 542, 561, 565
Ausschlußfrist des § 828 Abs. 2 BGB: Auswirkungen der Durchführung weiterer Ermittlungen durch den Kündigungsberechtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 28.10.1987 - 7 Sa 1074/87
- BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 733
- NZA 1989, 105
- BB 1989, 1062
- BB 1989, 75
- DB 1989, 282
- JR 1989, 264
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71
Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn
Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Eine Regelfrist gilt, anders als für die Anhörung des KUndigungsgegners, für die Durchführung der übrigen Ermittlungen nicht (im Anschluß an BAGE 24, 34 T = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).Solange der Kündigungsberechtigte diese Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, insbesondere dem Kündigungsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, kann die Ausschlußfrist nicht beginnen; die Anhörung ist in der Regel geeignet, den Fristlauf zu hemmen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 4, 5 und II 2 der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 -i4-.
Sie ist nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAGE 24, 341, zu II 3 der Gründe).
d) Diese Grundsätze gelten nicht nur im Bereich der Verdachtskündigung, für die sie zunächst aufgestellt worden sind (vgl. BAGE 24, 341, zu I 5 der Gründe; BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe), sondern auch für Kündigungen, die auf einen Tatvorwurf gestützt sind, sofern der Kündigungssachverhalt zunächst noch weiterer Aufklärung bedarf.
Der erkennende Senat hat diese Frist bisher ausdrücklich nur auf die als Teil der Sachaufklärung durchgeführte Anhörung des Kündigungsgegners bezogen (BAGE 24, 341, zu 3 der Gründe;… Urteil vom 12. Februar 1973, aaO, zu 2 c der Gründe).
- BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72
Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden …
Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Solange der Kündigungsberechtigte diese Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, insbesondere dem Kündigungsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, kann die Ausschlußfrist nicht beginnen; die Anhörung ist in der Regel geeignet, den Fristlauf zu hemmen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 4, 5 und II 2 der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 -i4-.Der Senat hat deshalb in diesem wie in dem Urteil vom 12. Februar 1973 (aaO, zu 2 c der Gründe) gefordert, der Kündigungsgegner müsse innerhalb einer kurz bemessenen Frist an gehört werden, die regelmäßig nicht länger als eine Woche sein dürfe.
Der erkennende Senat hat diese Frist bisher ausdrücklich nur auf die als Teil der Sachaufklärung durchgeführte Anhörung des Kündigungsgegners bezogen (BAGE 24, 341, zu 3 der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1973, aaO, zu 2 c der Gründe).
Umstände, die einer Anhörung innerhalb dieses Zeitraumes entgegenstehen, wie Rücksichtnahme auf persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers oder Verhinderung der mit der Ermittlung betrauten Personen (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1973, aaO, zu 2 c der Gründe), stellen Ausnahmen dar.
- RG, 20.11.1923 - VII 702/22
Wie ist in der Revisionsinstanz zu verfahren, wenn das Berufungsgericht, einen …
Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Erachtet das Berufungsgericht bei Säumnis des Beru fungsbeklagten den bestrittenen Sachvortrag des Berufungs klägers zu Unrecht für unschlüssig und weist deshalb die Berufung durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zurück, so muß das Revisionsgericht den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zu rückverweisen (im Anschluß an RGZ 108, 257 und BGH NJW 1986, 3085 ).Wie bereits das Reichsgericht (RGZ 108, 257) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (NJW 1986, 3 0 8 5 ) zutreffend angenommen haben, würden hierdurch die prozessualen Rechte des Klägers gekürzt.
- BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71
Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit …
Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Andererseits soll die zeitliche Begrenzung aber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 2 c der Gründe).d) Diese Grundsätze gelten nicht nur im Bereich der Verdachtskündigung, für die sie zunächst aufgestellt worden sind (vgl. BAGE 24, 341, zu I 5 der Gründe; BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe), sondern auch für Kündigungen, die auf einen Tatvorwurf gestützt sind, sofern der Kündigungssachverhalt zunächst noch weiterer Aufklärung bedarf.
- BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75
Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche …
Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Andererseits soll die zeitliche Begrenzung aber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 2 c der Gründe). - BGH, 06.06.1986 - V ZR 96/85
Entscheidung über die Ablehnung eines Versäumnisurteils im Revisionsverfahren bei …
Auszug aus BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Erachtet das Berufungsgericht bei Säumnis des Beru fungsbeklagten den bestrittenen Sachvortrag des Berufungs klägers zu Unrecht für unschlüssig und weist deshalb die Berufung durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zurück, so muß das Revisionsgericht den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zu rückverweisen (im Anschluß an RGZ 108, 257 und BGH NJW 1986, 3085 ).
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen …
Während des Laufes dieser Frist ist der Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB gehemmt (BAG v. 10.06.1988 - 2 AZR 25/88). - BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …
Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - zu II 1 der Gründe, BAGE 73, 42; 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - zu III 3 c der Gründe) . - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05
Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter
b) Zu berücksichtigen ist auch, dass die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB innerhalb begrenzter Zeit für den betroffenen Arbeitnehmer Klarheit darüber schaffen soll, ob ein Sachverhalt zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung genommen wird (Senat 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 27 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 2; 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 4 = EzA SGB IX § 91 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;… KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 312;… APS/Dörner 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 116;… ErfK/Müller-Glöge 6. Aufl. BGB § 626 Nr. 246).Die Frist darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen (Senat 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 27 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 2; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 841).
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Ihr Beginn ist nur so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (vgl. BAGE 24, 99, 104 f. = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAGE 24, 341, 347 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71] = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 b und c der Gründe).Bei der Anhörung des Kündigungsgegners ist von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen, die nur aus "sachlich erheblichen" bzw. "verständigen" Gründen überschritten werden darf (…BAG Urteil vom 12. Februar 1973, aaO, zu 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988, aaO, zu III 2 c der Gründe).
Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie mit der gebotenen Eile betrieben wurden (BAG Urteil vom 10. Juni 1988, aaO, zu III 3 c der Gründe).
bb) In welcher Abfolge die für erforderlich erachteten Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BAG Urteil vom 10. Juni 1988, aaO, zu III 3 c der Gründe).
- BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist
Allerdings soll die zeitliche Begrenzung der § 626 Abs. 2 BGB, § 54 Abs. 2 BAT den Arbeitgeber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder ihn veranlassen, ohne genügende Vorprüfung des Sachverhalts oder hinreichend vorhandene Beweismittel voreilig zu kündigen (Senat 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 -BAGE 24, 99; 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 9 = EzA BGB § 626 nF Nr. 46; 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 27 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 2; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 4).Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, kann die Ausschlussfrist nicht anlaufen (Senat 6. Juni 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 93, 12; 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 6 = EzA BGB § 626 nF Nr. 22; 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - aaO).
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
Wegen der notwendigen Anhörung war der Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB zunächst gehemmt, und zwar - wie das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, m. w. N.) mit Recht angenommen hat - um nochmals mindestens eine Woche. - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01
Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers …
Der Beginn der Ausschlußfrist wird gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile durchführt (zusammenfassend: BAG 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 27 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 2; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42;… Stahlhacke/Preis/Vossen aaO Rn. 839 ff.). - BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90
Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit
Solange der Kündigungsberechtigte die für die Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßen Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, kann die Ausschlußfrist nicht beginnen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 24, 341, 344 ff. = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 4, 5 und II 2 der Gründe; Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).Sie ist nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (…BAGE 24, 341 = AP, aaO; BAG Urteil vom 10. Juni 1988, aaO).
- BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93
Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen
Andererseits soll aber die zeitliche Begrenzung nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24, 99, 104 f. = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 a der Gründe).Sie ist allerdings nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAGE 24, 341, 346 f. = AP Nr. 3 zu § 626 ' BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 c der Gründe).
- BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09
Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung
Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen beginnt (Senat 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9; 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 27 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 2) . - LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2014 - 9 Sa 1335/13
Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Bestechlichkeit
- KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
Aktiengesellschaft: Formerfordernisse bei der fristlosen Kündigung eines …
- LAG Hessen, 04.09.2003 - 9 Sa 1399/02
Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Kündigungserklärungsfrist
- LAG Hessen, 19.04.2002 - 9 Sa 865/01
Begründete ordentliche Verdachtskündigung wegen unrechtmäßiger Gutschriften auf …
- BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91
Anhörung der Betriebsvertretung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Kündigung …
- BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 456/94
Kündigung: außerordentliche Kündigung: verbaler und tätlicher Angriff auf …
- LAG Hessen, 30.05.1995 - 9 Sa 1890/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Beweisaufnahme im Urteilsverfahren ohne Beweisantritt …
- LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch …
- LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05
Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen …
- LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 Sa 1180/00
Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei Personalangelegenheiten - …
- BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
- VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1511/94
Außerordentliche Kündigung - Kündigungsfrist - Zurechnung der Kenntnis …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 27/87
Mitwirkungsbefugnisse der öffentlich-rechtlichen Personalvertretung an einem …
- BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93
Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung
- BVerwG, 02.05.1996 - 5 B 186.95
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten durch Arbeitgeber, …
- LAG Niedersachsen, 18.03.2005 - 10 Sa 405/04
Zulässigkeit einer Änderungsschutzklage bei einer befristeten außerordentlichen …
- BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 469/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Krankheit
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - 11 Sa 1049/03
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung - Ausschlussfrist
- ArbG Frankfurt/Main, 01.07.2002 - 15 Ca 2158/02
Außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Verdacht einer strafbaren Handlung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist - Umdeutung - ordentlich …
- OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines …
- LAG Hessen, 10.04.2000 - 2 Sa 231/99
Nachweis des Zugangs eines per Telefax übermittelten Kündigungsschreibens durch …
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2012 - 3 TaBV 28/12
Zustimmungsersetzung bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds …
- LAG Hessen, 02.05.2000 - 7 Sa 1291/99
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung; Beschäftigung als …
- OVG Niedersachsen, 13.04.1994 - 4 L 6200/93
Beantragung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Beigeladenen; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 66/06
Verdachtskündigung: Beginn der Zwei-Wochen-Frist; Kündigung eines leitenden …
- LAG Hessen, 01.09.1993 - 2 Sa 1274/92
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Verdachtskündigung; Verdacht …
- ArbG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 15 Ca 1679/02
Außerordentliche Kündigung - Nichteinhaltung der Frist und Rückerstattung von …
- VG München, 24.01.2023 - M 20 P 22.3482
Personalvertretungsrecht - Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur …
- LAG Hessen, 09.06.2009 - 12 Sa 942/06
Verdachtskündigung - Untreue durch Überschreiten des Verfügungsbefugnisses über …
- LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00
Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug …
- LAG Hamm, 16.06.2017 - 15 Sa 1193/16
Darlegungspflicht des Kündigungsberechtigten für Einhaltung der Ausschlussfrist …
- LAG Hessen, 05.05.1999 - 2 Sa 575/98
Eigenmächtige Überweisung von Urlaubsabgeltung - fristlose Kündigung - …
- LAG Hessen, 26.03.2004 - 3 Sa 1078/03
Fristlose Kündigung: Fristen gelten auch für Arbeitgeber!
- ArbG Aachen, 25.10.2022 - 6 Ca 1410/22
Außerordentliche Kündigung eines Sachbearbeiters des städtischen Fuhrpark- und …
- LAG Hessen, 19.04.2011 - 12 Sa 1178/10
Versuchtes Vermögensdelikt als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung - …
- LAG Berlin, 02.12.1996 - 9 Sa 99/96
Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung - Polizeibereich
- LAG Hamm, 12.12.1991 - 4 Sa 1239/91
Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Kündigung; Außerordentliche …
- LAG Niedersachsen, 03.09.2007 - 9 Sa 989/06
Anhörung; Haftbefehl; Personalrat; Verdachtskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 TaBV 21/07
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
- OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit …
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
Außerordentliche Kündigung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten
- VGH Bayern, 28.02.2005 - 9 BV 04.2307
Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den Antrag auf Zustimmung zur …
- OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages; …
- LAG Nürnberg, 21.09.1994 - 3 Sa 1176/93
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ; Wegfall einer Arbeitserlaubnis …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2008 - 12 A 970/08
Zulassung der Berufung - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Fristversäumnis im …
- LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; …
- KG, 11.03.2005 - 14 U 137/03
Vorstandsmitglied eines Kreditinstituts: Fristlose Kündigung des …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die …
- LAG Hamm, 28.03.1996 - 5 Ta 161/95
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Klagezulassung - rechtliches Gehör
- LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
- ArbG Düsseldorf, 22.09.2010 - 4 Ca 3150/10
Außerordentliche Kündigung eines Dienstordnungs-Angestellten
- LAG Hamm, 18.04.1996 - 5 Ta 285/95
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung - Glaubhaftmachung
- LAG Hamm, 01.10.1998 - 8 Sa 969/98
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung; Fristlose …
- LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97
Außerordentliche Kündigung eines 'unkündbaren' Arbeitnehmers - Wahrung der …
- LAG Nürnberg, 05.09.1990 - 3 Sa 346/89
Verstoß gegen die Pflicht, vor Entscheidungen den Arbeitgeber über mögliche …
- ArbG Frankfurt/Main, 15.07.2009 - 7 Ca 2332/09
Fristlose Kündigung wegen Verletzung von Sicherheitsvorschriften im Bahnbetrieb
- VG Frankfurt/Main, 15.09.2003 - 23 L 934/03
Außerordentliche Verdachtskündigung eines Personalratsmitglieds wegen …
- LAG Hamm, 17.03.1999 - 2 Sa 1568/98
Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Ermitlungen eines Arbeitgebers für eine …
- ArbG Bonn, 05.06.2012 - 6 Ca 400/12
Naujoks-Prozess geht in die zweite Runde
- LAG Berlin, 18.04.1997 - 6 Sa 72/96
Verdachtskündigung; Freispruch im Strafverfahren
- ArbG Stuttgart, 24.01.2012 - 12 Ca 1447/11
Fristlose Kündigung einer Pflegedienstleitung
- ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2002 - 14 Ca 6501/01
Feststellungsklage des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2004 - 2 Ca 4034/04
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1988 - 7 A 70/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
AbfG § 3 Abs. 1, Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entsorgung; Abfall; Bauschutt; Schadstoffe; Entsorgungspflicht
Papierfundstellen
- NJW 1989, 733 (Ls.)
- NVwZ 1989, 180
- NVwZ 1990, 504 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Freiburg, 07.10.1994 - 6 K 1574/94
Anspruch auf Unterlassung eines Austausches des derzeitigen Restmüllbehälters …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 85.88
Entsorgungspflicht - Genehmigung für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern …
Die Abweisung des Feststellungsantrages begründete das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 20. September 1988, NVwZ 1989, 180 = UPR 1989, 38 = ZfW 1989, 166) im wesentlichen damit, daß die Klägerin schon durch die in § 3 Abs. 1 AbfG angeordnete Anschluß- und Benutzungspflicht rechtlich gehindert sei, sich mit dem Einsammeln urrd Befördern belasteten, wenn auch nicht schadstoffverunreinigten Bauschutts im Gebiet des Beklagten zu befassen. - BayObLG, 05.03.1993 - 3 ObOWi 18/93
Ist Bauschutt Abfall?
Innerhalb des Bauschutts kann zwischen sogenanntem unbelasteten Bauschutt, d.h. rein mineralischem Material aus vorwiegend Steinbaustoffen, Mörtel und Betonbruch, und belastetem Bauschutt, d.h. Material, das mit Holzbaustoffen, Stahlträgern, Kunststoffen, Versorgungsleitungen, Fußbodenbelägen, Teerpappen usw. vermischt ist, unterschieden werden (vgl. OVG Koblenz NVwZ 1989, 180), ohne daß diese Unterscheidung für die Beurteilung der Genehmigungsfreiheit nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AbfG von Bedeutung wäre.
Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.05.1988 - 4 B 86.2556 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
110-Liter-Mülltonne für Einpersonenhaushalt
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.05.1988 - 4 B 86.2556
- BVerwG, 08.12.1988 - 8 B 99.88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 733 (Ls.)
- NVwZ 1989, 179
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; …
Dies läuft den Zielsetzungen des § 3 a II 2 NdsAbfG eindeutig zuwider, weil es eine wenig umweltbewußte, abfallwirtschaftlich unerwünschte Lebensweise ohne gebührenrechtliche Folgen zuläßt (vgl. VGH München, NVwZ 1989, 179 [180]). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 1 L 91/09
Regelung über die Fälligkeit einer Abgabe als Mindestinhalt einer kommunalen …
Das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern kann in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch VGH München, U. v. 11.05.1988 - 4 B 86.2556 - NVwZ 1989, 179, wonach es keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip darstellt, wenn auch für 1-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110-l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird). - VGH Hessen, 24.08.1995 - 5 N 2019/92
Normenkontrolle einer Abfallbeseitigungsgebührensatzung - zum Gebührensatz
Nach einschlägigen Gebührenkalkulationen beträgt der hierauf entfallende Kostenanteil etwa 75 % (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.5.1988 - Nr. 4 B 86.2556 - KStZ 1989, 37, 38).
- VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
Anschluss- und Benutzungszwang
Das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern kann in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch VGH München, Urt. v. 11. Mai 1988 - 4 B 86.2556 - NVwZ 1989, 179, wonach es keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip darstellt, wenn auch für Ein-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110-l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird). - VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88
MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren
Das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern kann in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 11.05.1988, NVwZ 1989, 179). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08
Anzahl der Abfallbehälter; Zweitwohnung; Befreiung; Melderegister
Das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern kann in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch VGH München, U. v. 11.05.1988 - 4 B 86.2556 - NVwZ 1989, 179, wonach es keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip darstellt, wenn auch für 1-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110-l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird). - OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91 Gleichwohl ist die Anknüpfung der Gebühr an die Behälterkapazität auch bei dieser Fallgestaltung nicht gerechtfertigt, weil dann Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nur von ein oder zwei Personen bewohnt werden, benachteiligt werden (a. A. Bay. VGH, Urt. v. 11.5. 1988 - 4 B 86.2556 - KStZ 1989, 37; Hess. VGH, Beschl. v. 19.3. 1987 - 5 N 2/83 - KStZ 1987, 191).
- VG Frankfurt/Main, 18.06.2009 - 3 K 3926/08
Rechtmäßige Festsetzung der Vorhaltevolumen in einer Abfallsatzung
Darüber hinaus kann das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch VGH München, U. v. 11.05.1988 - 4 B 86.2556 - NVwZ 1989, 179, wonach es keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip darstellt, wenn auch für Ein-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110-l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird). - VG Schwerin, 11.03.2010 - 4 A 1240/09
Teilumfängliche Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern kann in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch VGH München, U. v. 11.05.1988 - 4 B 86.2556 - NVwZ 1989, 179, wonach es keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip darstellt, wenn auch für 1-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110-l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird). - VG Schwerin, 08.03.2010 - 4 A 367/09
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang im Bereich der Abfallentsorgung
Das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern kann in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch VGH München, U. v. 11.05.1988 - 4 B 86.2556 - NVwZ 1989, 179, wonach es keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip darstellt, wenn auch für 1-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110-l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird).
Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.06.1988 - 21 CS 88.1296 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 733